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Urlaubspflegeverträgevon Christian Kelinski Bald geht wieder die Hauptferienzeit los – und damit die "Hauptsaison" der Meerschweinchen-Urlaubspflege. Die meisten von euch, die schon mal Tiere in Pflege genommen oder gegeben haben, haben sicherlich schon mal von der Empfehlung gehört, einen Pflegevertrag abzuschließen. Einige haben vielleicht sogar schon mal einen abgeschlossen. Aber was soll man sich unter einem "Meerschweinchenurlaubspflege-Vertrag" überhaupt verstehen? Zunächst ist der erste Gedanke, ein Stück Papier mit Text und zwei Unterschriften, gar nicht mal so verkehrt, trifft es aber nicht ganz. Ein Vertrag ist eine Einigung von zwei oder mehr Personen darüber, dass zwischen ihnen irgendetwas mit irgendwelchen Verpflichtungen eintritt. Ob das per Handschlag abgemacht oder notariell beglaubigt wird macht keinen Unterschied. Es zählt nur, das sie sich einig sind, ist also "nur" eine Abmachung. Warum dann schriftlich? Das Problem an zB mündlich geschlossenen Verträgen ist die Beweisbarkeit im Streitfall. Auch ist es immer schöner, alles Wichtige schriftlich in der Hand zu haben, sodass man schnell mal nachgucken kann. Im Normalfall, wenn ihr zB die Pflege von den Meerschweinchen einer Freundin oder guten Bekannten übernimmt, vielleicht nicht einmal zum ersten Mal, dann ist ein schriftlicher Pflegevertrag wahrscheinlich wirklich überflüssig. Falls ihr aber die Pflege von zB über dem Verein vermittelten Meerschweinchen übernimmt, dann hat ein schriftlicher Vertrag doch schon seine Vorteile: es ist noch bevor die Schweinchen abgegeben werden klar, was auf einen zukommt. Obwohl das auch bei einem mündlich geschlossenen Pflegevertrag der Fall sein sollte. Wenn ihr aber unbedingt einen schriftlichen Vertrag abschließen wollt, dann macht es wenigstens ordentlich. Dann sollte der Vertrag wirklich alle wichtigen Punkte abdecken, er sollte klar, detailliert und verständlich geschrieben sein und vor allem sollten alle Beteiligten den Vertrag kennen, bevor die Meerschweinchenübergabe ansteht. Einen Pflegevertrag, den der Halter zum ersten Mal sieht, wenn er die Schweinchen vorbei bringt, ist nicht das Papier wert, auf dem er steht. Was sollte ich einem Pflegevertrag denn überhaupt stehen, was macht Sinn, was nicht? Trotz der in Deutschland geltenen Vertragsfreiheit kann und muss nicht alles in einem Vertrag stehen. Für einige Dinge gibt es bereits Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und auch an andere Gesetze muss sich gehalten werden. Es gilt zB immer das Tierschutzgesetz, davon kann man sich nicht per Vertrag entbinden lassen. Andererseits muss in einem Vertrag auch nicht stehen, dass das Tierschutzgesetz zu befolgen ist, denn das muss man in jedem Fall. Es macht also vor allem Sinn, nicht selbstverständliche Dinge im Vertrag zu regeln, vernehmlich die Verpflichtungen der jeweiligen Parteien und alle individuellen Dinge wie Name und Anschrift des Halters/ Pflegestelle usw. Verpflichtungen des Halters Was ihr in euren Pflegevertrag an Verpflichtungen letztendlich festlegt, bleibt natürlich euch überlassen. Sinnvoll wäre zB: In dem Vertrag sollte stehen, für welchen Zeitraum die Tiere in Pflege genommen werden, wie die Kosten dafür aussehen (zB 1 Euro pro Tag und Tier, oder 35 Euro pauschal) und wie und wann gezahlt werden soll (vorher, nachher) und wie zusätzliche Kosten wie zB Tierarztbesuche behandelt werden. Auch solltet ihr einen Punkt aufnehmen, durch den der Halter dazu verpflichtet wird, euch einen Steckbrief von jedem Tier mitzubringen (mit zB Namen, Alter, Medikamente, Krankheitsgeschichte und sonstige Besonderheiten). Auch vom Vorteil ist es, wenn der Halter euch eine Möglichkeit nennt, mit ihm in Verbindung zu treten, zB seine E-Mail-Adresse (die er auch im Urlaub abruft) oder die Telefonnummer des Hotels. Nach dem Tierschutzgesetz hat der Halter (eigentlich der Besitzer) eines Tieres besondere Rechte, zB darf er das Tier einschläfern lassen. Diese Rechte habt ihr als Pflegestelle eigentlich nicht, könnt es aber vertraglich für die Zeit der Pflege bekommen. Dieser Punkt ist aber nicht so wichtig, da ein Tierarzt in jedem Fall das Recht hat, aus medizinischen Gründen ein Tier einzuschläfern. Nur habt ihr in diesem Fall dann kein Mitspracherecht. Auch sollte geklärt werden, was der Halter bei der Abgabe der Tiere mitzubringen hat (besonderes Trockenfutter, Medikamente, Heu, Streu, Caddys, einen Käfig usw. Verpflichtungen der Pflegestelle Auch ihr als Pflegestelle habt natürlich Verpflichtungen. Zunächst gehört neben den Kosten der Urlaubspflege auch rein, was der Halter dafür erwarten kann (Futter, Streu, Käfig, ...). Regelmäßige Kontrolle der Tiere/Meerschweinchen-TÜV sowie regelmäßiger Auslauf der Meerschweinchen. Falls die Urlaubsschweinchen eine besondere Pflege benötigen, solltet ihr euch verpflichten, das auch wirklich durchzuziehen. Sei es zum Beispiel dass die Schweinchen morgens mit einer Gurke "geweckt" werden, oder das der Halter gerne möchte, dass seine Schweinchen nicht mit anderen Tieren zusammen Auslauf haben, oder das der Käfig gut gegen „ungewollte“ Ausbruchversuche der Schweinchen gesichert ist. Da dieser Punkt wohl von Schweinchen zu Schweinchen verschieden ist, ist es eine gute Idee, solche Dinge in den (hoffentlich vorhandenen) Steckbrief zu regeln und den Steckbrief mit in den Vertrag aufzunehmen. Auch solltet ihr euch verpflichten, im Falle eines Falles mit den Pflegeschweinchen zum Tierarzt zu gehen und euch nach bestem Wissen und Gewissen um die Gesundheit und das Wohlsein der euch anvertrauten Meerschweinchen zu kümmern. Das das Ganze artgerecht von statten geht, braucht ihr nicht zu erwähnen, denn das wird ja schon vom Tierschutzgesetzt zwingend gefordert. Was sonst noch Es kann immer passieren, dass sich ein Urlaub ungewollt verlängert, es muss am Flughafen des Urlaubsortes nur mal gestreikt werden. Auch wenn es in diesem Fall eigentlich nur eine sinnvolle Möglichkeit gibt (ihr pflegt die Tiere weiter), solltet ihr diesen Punkt klären (auch zB wegen der Kosten). Auch, wie ihr im Falle des Todes einer der Schützlinge vorgeht, sollte geklärt werden, auch wenn das keiner gerne macht. Was ihr vermeiden solltet sind hirnrissige, sittenwidrige oder gar gesetzwidrige Punkte in einen Vertrag aufnehmen, nur weil sie sich so schön anhören. Bei meiner Recherche zu diesem Thema bin ich massenweise über Pflegeverträge gestolpert, die folgenden (oder ähnlichen) Passus enthalten: „Der Halter verpflichtet sich, die Tiere spätestens 2 Tage nach Beendigung des angegebenen Zeitraumes abzuholen oder die Dauer des Aufenthaltes zu verlängern. Ansonsten gehen die Tiere in den Eigentum der Pflegestelle über“ Ein solcher Passus ist sicherlich nicht durchsetzbar, sollte also erst gar nicht in den Vertrag aufgenommen werden. Solche Punkte machen in erster Linie nur Angst, fallen also in den Bereich von "FUD": Furcht, Ungewissheit und Zweifel beim Kunden zu schüren. Auch solltet ihr euch nicht generell von aller Schuld freisprechen. Wenn ihr die Pflegemeerschweinchen in eurem Garten frei laufen lässt, den Garten aber nicht absichert, zwischendurch zum Supermarkt fahrt und dann bemerkt, dass eines der Tiere fehlt, dann habt ihr grob fahrlässig gehandelt und der Halter hat Schadensersatzansprüche, egal, was im Vertrag steht. Gleiches gilt natürlich auch bei Vorsatz. Aber keine Angst: falls ihr eine Privathaftpflicht habt, diese ist genau für solche Fälle da. Was ihr dagegen in euren Vertrag aufnehmen könnt, ist eine Klausel, die euch in allen Fällen außer grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der Haftung befreit. Handelt ihr nach bestem Wissen und Gewissen (zur Not hilft der Verein gerne mit Antworten auf wichtige Fragen weiter) sollte es aber nie so weit kommen, dass über eine mögliche Haftung nachgedacht werden muss. Bleibt am Ende nur noch die Frage, was solch ein schriftlicher Vertrag überhaupt Wert ist: leider nicht viel. Ein Vertrag (also auch der per Handschlag abgeschlossene) muss erfüllt werden, so will es das Gesetz. Der Vorteil der besseren Beweisbarkeit spielt ein schriftlicher Vertrag aber erst vor einem Gericht aus. Aber wer bitte will schon so weit gehen? Und vor allem: Wer sich mit euch streiten will, tut es so oder so. Vorteil ist, dass so gewisse Punkte "abgeklappert" und somit wenigstens das Wichtigstes geklärt ist. Eine solche Vorgehensweise ist also auch bei einer mündlichen Abmachung empfehlenswert. | |||
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